(Fach-)ärztliche Gutachten
Im Rahmen der Fahreignung werden von den Fahrerlaubnisbehörden auch verkehrsmedizinische Untersuchungen und ärztliche Gutachten gefordert – zum Beispiel bei chronischen Krankheiten, bei Auffälligkeiten mit Drogen außerhalb des Straßenverkehrs und bei Kraftfahrern mit Auff älligkeiten und sog. unklarer Befundlage. Auch bei Abhängigkeitserkrankungen fordern die Fahrerlaubnisbehörden (fach-)ärztliche Gutachten, um die Fahreignung zu überprüfen.
Unsere Ärzte nehmen sich die Zeit, um gemeinsam mit Ihnen zu klären, ob die Bedenken und Zweifel ausgeräumt werden können.
Darüber hinaus sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um die Eignungsüberprüfung zum Führen eines Elektrorollstuhls geht. Diese Gutachten dienen zur Vorlage bei den Krankenkassen.