Untersuchungen nach Anlage 5 und 6 FeV für Berufskraftfahrer sowie Fahrerlaubnisbewerber Gruppe 2
An die Tätigkeit als LKW-Fahrer, an Fahrgastbeförderer (Bus oder Taxi) sowie für Fahrerlaubnisbewerber für die Gruppe 2 sind gemäß der Fahrerlaubnisverordnung besondere Voraussetzungen geknüpft. Hierfür müssen entsprechende Nachweise erbracht werden.
Die pima-mpu GmbH bietet in vielen Niederlassungen das gesamte Spektrum der vorgeschrieben Untersuchungen nach Anlage 5 und 6 der FeV an:
- ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5.1 FeV
- Durchführung psychologischer Testverfahren gemäß Anlage 5.2 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6.2 FeV
In allen unseren Niederlassungen bieten wir auch isoliert die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV sowie die Leistungsüberprüfung nach Anlage 5.2 FeV an.
Ihr Vorteil bei der pima-mpu GmbH
In der Regel werden alle gewünschten Untersuchungen an einem Termin durchgeführt und Sie erhalten Ihre Bescheinigung direkt im Anschluss.
Senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular oder an info@pima-mpu.de. Anschließend setzen wir uns hinsichtlich eines kurzfristigen Termins mit Ihnen in Verbindung.