Gutachten für Waffenerwerb
Wenn Sie erstmals eine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe beantragen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
oder
wenn bei der Behörde Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung bestehen (z. B. bei Alkohol- oder Drogenproblemen), sind Sie nach § 6 WaffG gesetzlich verpflichtet, Ihre persönliche Eignung nachzuweisen.
Wir erstellen für Sie ein waffenrechtliches Gutachten und können Ihnen so dabei behilflich sein, die Bedenken der Behörde auszuräumen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular – wir vereinbaren schnell und unkompliziert einen Termin mit Ihnen.